Das Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel hat mit Urteil vom 02.10.2019 (Az. 3 Ca 1056/18) in einem von unserer Kanzlei betreuten Verfahren die Klage eines Arbeitnehmers auf Zahlung von Branchenzuschlägen nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassung in der Metall- und Elektroindustrie abgewiesen. Dabei war es unserer Auffassung gefolgt, dass der Arbeitseinsatz des betreffenden Ar-beitnehmers im Rahmen eines Werkvertrages erfolgte und deshalb kein Anspruch auf Bezahlung der begehrten Zuschläge bestand. Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Zeug zur Verfügung.