Robert Datzer

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Robert Datzer

Rechtsanwalt Robert Datzer setzt sich seit nunmehr 20 Jahren im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht, IT-Recht inklusive des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts sowie im Familien- und Erbrecht für die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten ein.
Seine Tätigkeit im Mietrecht umfasst u.a. das Fertigen von Mietverträgen, insbesondere im Gewerberaummietrecht, die rechtliche Gestaltung von Modernisierungsmaßnahmen und die Abwicklung von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen.
Im Wohnungseigentumsrecht vertritt Rechtsanwalt Datzer sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften als auch mehrere oder einzelne Wohnungseigentümer sowie Verwaltungen. Sein Schwerpunkt liegt dabei auf Beschlussanfechtungsklagen, der gerichtlichen Durchsetzung ordnungsgemäßer Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sowie der Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen.
Im Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Datzer Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere aus der IT-Branche, außergerichtlich und gerichtlich. Seine Tätigkeit umfasst dabei u.a. die Gestaltung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen, das Ausarbeiten von Arbeitsverträgen, ggf. unter Berücksichtigung urheberrechtlicher Belange bei Softwareentwicklern, und die Prozessführung vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen.
Im IT-Recht gestaltet, prüft und überarbeitet Rechtsanwalt Datzer Verträge, auch Verträge mit Freelancern, sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Daneben hilft er IT-Unternehmen, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen oder abzuwehren, auch im Hinblick auf Verletzungen des Urheberrechts an Software oder der Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Im Familien- und Erbrecht berät Rechtsanwalt Datzer Mandantinnen und Mandanten – soweit eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, in ihrem Vorfeld - bei der Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen, Testamenten und sonstigen Verfügungen von Todes wegen sowie Scheidungsvereinbarungen. Ferner vertritt er sie in Scheidungsverfahren sowie gerichtlichen Auseinandersetzungen um Unterhalt, um Zugewinn, um die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft sowie um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
geb. 1966

Mietrecht

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