IT-Recht

Es beraten Sie

Robert Datzer

IT-Recht

Im Bereich des IT-Rechts beraten und vertreten wir unsere gewerblich tätigen Mandantinnen und Mandanten unter anderem beim Abschluss von Verträgen sowie beim Erstellen Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Dabei sind die Vertragsarten (Kauf-, Werk-, Dienstleistungs-, Miet-und Mischverträge, usw.) und Gegenstände dieser Verträge (Hardware, Software, ASP, Know-How, Entwicklung, Outsourcing, Lizenzen, Datenschutz, usw.) überaus mannigfaltig und erfordern deswegen ein hohes Maß an Flexibilität und interdisziplinärer Zusammenarbeit, die wir durch die Teamarbeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit jeweiligen Spezialkenntnissen in unserer Kanzlei sicherstellen.
Darüber hinaus stehen wir unseren Mandantinnen und Mandanten bei Urheber- und Markenrechtsverletzungen zur Seite wie wir sie auch in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes vertreten und beraten. Wir helfen in Belangen unter anderem des Datenschutzes, des elektronischen Geschäftsverkehrs, des Telemedien- und des Telekommunikationsgesetzes.
Unsere Qualifikation stellen wir durch regelmäßige nicht nur rechtliche, sondern auch technische Fortbildungsmaßnahmen sicher.