Mietrecht

Es beraten Sie

Robert Datzer

Mietrecht

Für unsere Mandanten sind wir in allen Bereichen des Mietrechts tätig. Wir beraten und vertreten sie sowohl im Wohnraummietrecht als auch im gewerblichen Mietrecht.
Unsere Tätigkeit im Wohnraummietrecht umfasst unter anderem
    das Überprüfen von Formularmietverträgen und Standardmietverträgen sowie deren Anpassung an individuelle Bedürfnisse und Wünsche;
    das Verfassen von Individualmietverträgen und –klauseln;
    Beratung und Vertretung bei Mieterhöhungen, seien dies Mieterhöhungen nach §§ 558 ff. BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) oder aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 559 ff.BGB (Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen);
    Kündigung von Mietverhältnissen und Räumung;
    Minderung der Miete aufgrund von Mängeln der Mietsache;
    Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache einschließlich Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturklausel;
    Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses einschließlich ordnungsgemäßer Rückgabe;
    zuletzt Beitreibung rückständiger Mieten.

Im gewerblichen Mietrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Belangen der Gewerberaummiete, der Pacht und Verpachtung von Geschäfts- und landwirtschaftlichen Betrieben, Gaststätten und sonstigen Einrichtungen, des Leasings (Finanzierungsleasing, Operating-Leasing, sale-and-lease-back-Leasing, Immobilienleasing, Hersteller- und Händlerleasing) sowie des Mietens und Vermietens von Hardware, Software und sonstiger IT-Produkte und IT-Dienstleistungen (z.B. Application Service Providing (ASP), Hosting (WebHosting, CloudHosting, usw.)). Unsere Tätigkeit im gewerblichen Mietrecht umfasst dabei die Beratung und Vertretung unter anderem
    beim Abschluss von Miet-, Pacht- und gemischten Verträgen;
    bei der Beendigung, Kündigung und Rückabwicklung dieser Verträge;
    bei Vertragsverletzungen und Gewährleistungsansprüchen.