Bau- und Architektenrecht

Es beraten Sie

Dr. Sebastian Lux

Bau- und Architektenrecht

Im Bereich des privaten Baurechts vertreten wir öffentliche und private Auftraggeber, Bauträger, Bauunternehmen und Bauhandwerker sowie Architekten, Ingenieure und sonstige Sonderfachleute.
Wir betreuen vorrangig außergerichtlich und forensisch die Durchsetzung bzw. Abwehr von Vergütungsforderungen, die auf bauvertraglichen Werkleistungen beruhen, einschließlich der Honorarforderungen der Architekten und Ingenieure nach HOAI. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen der Auftraggeberseite (z.B. Schadensersatz, Mängelhaftung, Vertragsstrafe) einschließlich der gerichtlichen Verfahren (z.B. selbständiges Beweisverfahren).
Ferner befassen wir uns beratend mit der Gestaltung und Überprüfung der in der Praxis relevanten Bauverträge (Bauwerkverträge, Architekten- und Ingenieurverträge).
Schließlich bieten wir die Durchführung von baurechtlichen Schulungsveranstaltungen an (z.B. Nachtragsmanagement, Abnahme von Bauleistungen, Haftung der Architekten und Ingenieure).

 

Dr. Sebastian Lux

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Lux