Wohnungs­eigentumsrecht

Es beraten Sie

Robert Datzer

Wohnungs­eigentumsrecht

In Belangen des Wohnungs- und Teileigentums beraten und vertreten wir Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelne Wohnungseigentümer sowie Verwaltungen und Verwalter. Aufgrund dieses Mandantenspektrums sind uns jeweils auch die Interessen, die Möglichkeiten und die Strategien der Gegenseite bekannt, was sowohl bei außergerichtlichen als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen von Vorteil ist.
Gegenstand unserer Mandate sind die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander, die Rechte und Pflichten des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber der Gemeinschaft und umgekehrt sowie die Rechte und Pflichten der Verwaltung/des Verwalters gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und dem einzelnen Wohnungseigentümer und umgekehrt. Daneben nehmen wir die Interessen von Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber Bauunternehmen wahr, insbesondere gegenüber Bauträgern.
Wir überprüfen und erstellen für unsere Mandantinnen und Mandanten jedwede Verträge, die mit dem Wohnungseigentum in Zusammenhang stehen. Dazu zählen Verträge über den Kauf und Verkauf einer Eigentumswohnung, Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, Verwalterverträge, Bauträgerverträge und Werkverträge über bauliche Maßnahmen am Gemeinschafts- und am Sondereigentum.
Wir helfen unseren Mandantinnen und Mandanten bei der Formulierung und der – gegebenenfalls gerichtlichen - Durchsetzung sachgerechter sowie bei der Beseitigung sachwidriger Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung.
Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich treiben wir für Wohnungseigentümergemeinschaften deren Ansprüche auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie den Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 16 Abs. 2 WEG (Wohngeld/Hausgeld, Nachzahlungen aus Jahresabrechnungen, Sonderumlagen) gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern bei. In Zwangsversteigerungsverfahren über das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers tragen wir dafür Sorge, dass diese Ansprüche soweit wie möglich vorrangig befriedigt werden.