Allgemeines Vertragsrecht

Es beraten Sie

Karin M. Karl,

Christian Rahn

Allgemeines Vertragsrecht

Verträge regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen. Die Vertragsfreiheit berechtigt dabei, verschiedenste Inhalte vertraglich zu vereinbaren. Dabei gibt es diverse juristische Instrumente, Verträge zweckmäßig auszugestalten und bestehende Verträge zu behandeln.

Die Praxis kennt oftmals vertragliche Mischformen, die Elemente, bspw. aus dem Dienstvertragsrecht, dem Werkvertragsrecht oder dem Kaufrecht zusammenführen. Auch hiermit ist unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben umzugehen. 

Beratung zu rechten Zeit kann hier Risiken erheblich minimieren und Ärger ersparen.

 

 

Karin M. Karl

Karin M. Karl

+49 911 23 60 40
+49 911 24 30 55
karl@rae-wiedemann.de

Forderungseinzug

Allgemeines Vertragsrecht

mehr
Rechtsanwältin Karin M. Karl