Allgemeines Vertragsrecht
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Karin M. Karl,
Christian Rahn
Allgemeines Vertragsrecht
Verträge regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen. Die Vertragsfreiheit berechtigt dabei, verschiedenste Inhalte vertraglich zu vereinbaren. Dabei gibt es diverse juristische Instrumente, Verträge zweckmäßig auszugestalten und bestehende Verträge zu behandeln.
Die Praxis kennt oftmals vertragliche Mischformen, die Elemente, bspw. aus dem Dienstvertragsrecht, dem Werkvertragsrecht oder dem Kaufrecht zusammenführen. Auch hiermit ist unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben umzugehen.
Beratung zu rechten Zeit kann hier Risiken erheblich minimieren und Ärger ersparen.
Karin M. Karl
Christian Rahn
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Verkehrsstrafrecht - Ordnungswidrigkeiten
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