Verkehrsstrafrecht - Ordnungswidrigkeiten

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Christian Rahn

Verkehrsstrafrecht - Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt oder bereits ein Bußgeldbescheid zugestellt worden ist. Aufgrund unserer Expertise stehen wir Ihnen insbesondere bei Vorwürfen von Verkehrsstraftaten (z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort u. ä.) zur Verfügung.