Bei der Short Term Incentive (STI) handelt es sich um eine zusätzliche variable Vergütung, die der Angestellte neben seinen festen Bezügen erhält und für die der Arbeitgeber jährlich Ziele formuliert, bei deren Erreichung die zusätzliche variable Vergütung in der jeweiligen Höhe verdient wird.
Für das Geschäftsjahr 2015 hatte die Areva GmbH einseitig eine Kürzung der STI-Vergütung und eine Verschiebung des Fälligkeitstermins für die Auszahlung zulasten der Arbeitnehmer vorgenommen.
Das Arbeitsgericht Nürnberg hat diese Praxis, die man von Seiten des Arbeitgebers im gerichtlichen Verfahren mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Zahlung rechtfertigen wollte, als rechtswidrig beanstandet.
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