Marius leidet an einer sehr seltenen genetischen Erkrankung, dem Woree-Syndrom, die sich insbesondere äußert durch eine medikamentenresistente Form der Epilepsie, dem sog. West-Syndrom.
Die Eltern von Marius kämpfen jeden Tag mit den Hürden, die das Leben mit einem schwer pflegebedürftigen Kind mit sich bringt. Sie kämpfen auch mit dem eintrittspflichtigen privaten Kranken-/Pflegeversicherer.
Dieser lehnt jedwede Versicherungsleistung ab und beruft sich insbesondere auf eine Anzeigepflichtverletzung.
In dem von unserer Kanzlei vor dem Landgericht Mainz vertretenen Fall (Az.: 4 O 339/21) folgte das Landgericht nun vollumfänglich unserer Argumentation.
Es konnte insbesondere herausgearbeitet werden, dass Klinikberichte mit späteren ärztlichen Wissen rückdatiert worden sind.
Auch sind sämtliche Gesundheitsfragen zutreffend beantwortet worden. Der betroffene Kranken-/Pflegeversicherer selbst hat im Übrigen seinen Fragenkatalog mittlerweile angepasst.
Der Fall ist jedoch nicht rechtskräftig. Der Kampf für Marius geht weiter.
Bei Fragen zum Versicherungsrecht wenden Sie sich gerne an RA Dr. Lux.