Familienrecht

Es beraten Sie

Robert Datzer

Familienrecht

Für unsere Mandantinnen und Mandanten sind wir in allen Bereichen des Familienrechts tätig.
Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten in allen Belangen, die im Zusammenhang stehen mit Eheschließung, Ehevertrag oder Ehe- und Erbvertrag, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendunterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Scheidung, Versorgungsausgleich, nachehelichem Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich oder anderen güterrechtlichen Konstellationen, zuletzt steuerrechtlichen Belangen.
Des Weiteren sind wir für unsere Mandantinnen und Mandaten tätig im Zusammenhang mit Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht.
Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten in allen Belangen der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, seien dies Belange des Unterhalts, des Güterrechts/Güterstands, der Kinder einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartners und des Erbrechts.
Für unsere Mandantinnen und Mandanten treten wir neben Gerichten auch auf gegenüber Jugendämtern, Versorgungsträgern/-kassen, Jobcentern, Arbeitsämtern, Ämtern für soziale Sicherung und Integration (Sozialamt) und Betreuern/Betreuerinnen.
Aufgrund der Bedeutung der Familie und der Lebenspartnerschaft für deren Angehörige, insbesondere für Kinder sind wir stets um Deeskalation und Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen bemüht. Dies gilt vor allem bei Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts.